Grundlagen von Unternehmensstrategie und Rechnungswesen
Welche Aussage über den Schutz geistigen Eigentums an Software und Technik ist zutreffend?
- AEin Programm ist als Werk urheberrechtlich geschützt, die Idee des darin verwendeten Algorithmus (des Lösungsverfahrens) ist selbst aber nicht urheberrechtlich geschützt
- BDas Urheberrecht entsteht erst, wenn ein Registrierungsverfahren bei einer Behörde abgeschlossen ist
- CEin Patentrecht entsteht mit der Fertigstellung der Erfindung, ohne dass eine Anmeldung nötig ist, und gilt zeitlich unbegrenzt
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Antwort: A. Ein Programm ist als Werk urheberrechtlich geschützt, die Idee des darin verwendeten Algorithmus (des Lösungsverfahrens) ist selbst aber nicht urheberrechtlich geschützt
Das Urheberrecht schützt schöpferische Ausdrucksformen von Gedanken oder Gefühlen, und auch der Quellcode eines Programms ist als Werk geschützt. Geschützt ist der Ausdruck; Ideen und Konzepte wie Algorithmen sind nicht geschützt, daher verletzt es das Urheberrecht nicht, denselben Algorithmus in eigenem Code zu schreiben (ein Patent kann dadurch aber verletzt werden). Technische Ideen (Erfindungen) werden durch das Patentrecht geschützt, das entsteht, wenn eine Anmeldung beim Patentamt eingereicht, geprüft und eingetragen wird, und grundsätzlich 20 Jahre ab dem Anmeldetag gilt. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werks, ohne Registrierung oder ein anderes Verfahren.
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